Wie angekündigt werden auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022 gefördert. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website (www.bmaw.gv.at) Informationen zu dieser Energiekostenpauschale veröffentlicht. Im Folgenden dazu einige wesentliche Eckpunkte:
Welche Unternehmen sind förderfähig?
Voraussetzung ist neben einer Betriebsstätte in Österreich unter anderem ein Umsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00 im Jahr 2022. Ausgenommen sind neben Freiberuflern, politischen Parteien und öffentlichen Unternehmen auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.
Welche Zeiträume werden gefördert?
Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:
- Februar 2022 bis 31. Dezember 2022.
- Februar 2022 bis 30. September 2022
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Wie hoch wird die Förderung sein?
Die Förderhöhe ist abhängig von Branche und Jahresumsatz und wird auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria für jedes Unternehmen individuell berechnet. Die Förderung beträgt zwischen € 110,00 und € 2.475,00.
Ablauf
Ab 17. April 2023 können sich Unternehmen für einen sogenannten Pre-Check (Selbst-Check) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Hier wird es auch Informationen geben, was für die Antragstellung erforderlich ist. Anträge können ab Mai 2023 (rückwirkend für 2022) gestellt werden. Für die Antragstellung wird eine Handy-Signatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) erforderlich sein.
Diese Informationen sind am Stand 6.4.2023 und können sich kurzfristig ändern. Weitere Details finden Sie auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (www.bmaw.gv.at) und der Forschungsförderungsgesellschaft (www.ffg.at).
Stand: 07. April 2023
Erscheinungsdatum:
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