Jeder, der in sein Unternehmen investiert, kann steuerliche Investitionsbegünstigungen lukrieren. Zu den Investitionsbegünstigungen für Betriebe zählen die steuerliche Begünstigung der Übertragung stiller Reserven und die Förderungen mittels Forschungsprämie.
Werden stille Reserven durch Veräußerung von Anlagevermögen (z. B. in der Bilanz unterbewertete Immobilien) freigelegt, sind diese normalerweise zu versteuern. Wenn in neu erworbenes Anlagevermögen investiert wird, können jedoch bestimmte aufgedeckte stille Reserven in eine Rücklage eingestellt werden. Investitionen in Forschungsaufwendungen werden mit einer Forschungsprämie von 14 % gefördert. Auftragsforschung wird nur bis zu einem Betrag von € 1 Mio. begünstigt.
Stand: 02.08.2021