Mietpreisbremse geht in die Verlängerung

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Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse?
Lupe, Holzhaus und Würfel mit Prozentzeichen - © Foto Fusion - stock.adobe.com
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Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.

Für welche Mieten gilt die Mietpreisbremse?

Die verlängerte Mietpreisbremse gilt für Kategoriebeträge und Richtwerte im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), also für Altbauwohnungen und gemeinnützige Mietwohnungen. Keine Anwendung findet die Mietpreisbremse auf Mietverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs des MRG, wie beispielsweise Mieten für private Neubauwohnungen, Geschäfts- oder Büroräumlichkeiten.

Was bringt die verlängerte Mietpreisbremse?

Das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sieht nachfolgende Regelungen vor:

  • Aussetzung der mit 1.4.2025 ursprünglich vorgesehenen Inflationsanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge im Mietrechtsgesetz (MRG) bzw. im Richtwertgesetz (RichtWG) sowie der Grundmieten und des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).
  • Ab dem 1.4.2026 soll wieder eine Indexierung des Richtwertes erfolgen, wobei Mietzinsanpassungen für das Jahr 2026 auch bei etwaiger höherer Jahresinflation mit maximal 5 % begrenzt sind.
  • Ab dem Jahr 2027 orientieren sich die jährlichen Erhöhungen an der durchschnittlichen Inflation der letzten drei Jahre, wobei eine über 5 % hinausgehende Inflation nur zur Hälfte berücksichtigt wird.

Welche weiteren Maßnahmen sind in Planung?

Die Regierung hat bereits neue Maßnahmen im Bereich der Mieten angekündigt. So soll ab 2028 ein neuer Index für Wohnraummieten eingeführt werden, welcher eine gesetzliche Wertsicherung für alle Wohnungsmietverträge vorsieht. Die Anhebungsgrenze soll dann 3 % plus die Hälfte der darüberliegenden Inflation betragen.

Stand: 28. Juli 2025

Bild: Foto Fusion - stock.adobe.com

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