Zu den Werbungskosten können unter Umständen Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen oder Büromaterialien zählen. Sie belasten somit zwar den eigenen Geldbeutel, können aber gleichzeitig zu einer Steuerersparnis führen, da sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. So kann man durch den Steuerausgleich Geld zurückbekommen. Jeder Arbeitnehmer kann einen Pauschalbetrag von € 132,00 jährlich als Werbungskosten geltend machen. Die Werbungskostenpauschale gilt für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Die Werbungskosten werden umgangssprachlich oft mit den Sonderausgaben gleichgesetzt, sind aber nicht dasselbe.
Stand: 24.01.2017