Der Vorsteuerabzug ist einer der zentralen Begriffe des Umsatzsteuerrechts.
Aber was bedeutet er und wer ist überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt?
Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer zu verrechnen. Das bedeutet: Ein Unternehmer kauft Waren von einem anderen Unternehmer ein und muss dafür eine Umsatzsteuer zahlen, aus seiner Sicht ist das die Vorsteuer. Der Unternehmer muss die Vorsteuer also zunächst selbst zahlen, holt sie aber über die eigene Umsatzsteuer wieder zurück. Getragen wird diese also letztendlich vom Endverbraucher. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, wie z. B. Kleinunternehmer: Sie können auf die Erhebung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) verzichten, sind damit aber auch nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt.
Stand: 24.01.2017