Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine Vorsteuerabzugsberechtigung.
Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die sie von anderen Unternehmern für Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellt bekommen. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Umsatzsteuerbeträge den Vorsteuerbeträgen gegenübergestellt. Ein Vorsteuerüberhang ist eine Gutschrift. Er wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Überwiegt die Umsatzsteuer ergibt sich eine Zahllast. Wenn die Berechtigung für einen Vorsteuerabzug wegfällt, muss es in bestimmten Fällen zu einer Vorsteuerberichtung kommen, z. B. kann dieser Fall bei einem Grundstück eintreten.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, im Zuge einer Vorsteuerrückerstattung, zurückholen.
Stand: 24.01.2017