Auch als Vermieter sind unterschiedliche Steuern wie Einkommen- und Umsatzsteuer abzuführen. Bei Mietverträgen über Geschäftsräume ist bei Ersterrichtung und z. B. bei einer Mieterhöhung zu beachten, dass Gebühren zu entrichten sind. Steuerlich absetzbar für den Vermieter können unter anderem die Abschreibung, Finanzierungskosten, Betriebskosten und z. B. Inseratkosten sein. Zu beachten sind auch Vermieterrechte und -pflichten, wie z. B. die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Stand: 30.05.2018