Ein Steuerfreibetrag kürzt den Betrag des steuerpflichtigen Einkommens als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Diese Steuerfreibeträge gibt es z.B. für Behinderte, Veräußerungsgewinne, bzw. aufgrund eines Freibetragsbescheides.
Er ist zu unterscheiden von der Steuerfreigrenze. Hier gilt das "Alles oder nichts" Prinzip. Wird die Freigrenze nämlich überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Im Gegensatz zum Steuerfreibetrag und zur Freigrenze kürzt ein Steuerabsetzbetrag (z.B. Kinderabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag,...) die Einkommenssteuer selbst.