Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist eine der möglichen betrieblichen Einkunftsarten im österreichischen Steuerrecht. Der umgangssprachliche Begriff Selbständigkeit als Kennzeichen einer Erwerbstätigkeit umfasst hingegen alle drei betrieblichen Einkunftsarten: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb.
Als ein Merkmal der betrieblichen Einkunft wird unter Selbständigkeit das Tragen des Unternehmerrisikos, das Fehlen eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses, keine Weisungsgebundenheit, die Beteiligung am Kapital und stillen Reserven des Unternehmens, damit aber auch die Haftung mit dem Privatvermögen verstanden. Der Erwerb aus selbständiger Arbeit erfordert in der Regel besondere Ausbildungen, Fähigkeiten oder Kenntnisse. Dementsprechend sind entsprechende Ausbildungsnachweise sowie regelmäßig die Anmeldung bei den jeweils zuständigen Kammern usw. notwendig.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind u.a. die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, denen gemein ist, dass „geistiges Eigentum“ verkauft wird. Typische freiberufliche Tätigkeiten sind etwa die von Ziviltechnikern, Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Journalisten, Hebammen, Künstlern, Wissenschaftlern.