USt-pflichtige Unternehmen müssen Rechnungen über Lieferungen und Leistungen an Unternehmen oder Körperschaften schreiben bzw. ausstellen. Jede Rechnung muss den Formvorschriften entsprechen, damit diese zum Vorsteuerabzug berechtigt, und unter anderem folgendes beinhalten:
- Vollständiger Name
- und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie Empfängers,
- Menge und Bezeichnung gelieferter Gegenstände bzw. Art und Umfang sonstiger Leistung
- sowie Entgelt für Lieferung oder Leistung,
- anzuwendender Steuersatz
- und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag,
- Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder Leistung
- und Rechnungsausstellungsdatum.
Besteht Steuerbefreiung, ist ein Hinweis anzuführen. Mind. zwei Nummern sind wesentlich: Fortlaufende Rechnungs- und USt-Identifikationsnummer des liefernden Unternehmers und unter gewissen Voraussetzungen die des Empfängers. Für bestimmte Rechnungstypen (z.B. Kleinbetragsrechnungen) gelten abweichende Vorschriften.
Stand: 02.08.2021