Der Pendlerrechner dient zur Ermittlung der Höhe eines eventuell zustehenden Pendlerpauschales und Pendlereuros (korrespondierender Verkehrsabsetzbetrag). Mit Hilfe des Pendlerrechners wird die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist.
Für die Beurteilung, ob eine Pendlerpauschale zusteht, werden unter anderem die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, die Wegstrecke und die Zeit, die der Arbeitnehmer von Wohnung bis zur Arbeitsstätte braucht, als Kriterien herangezogen.
Grenzgänger (z. B. Wohnung im Ausland, Arbeitsstätte im Inland) können den Pendlerrechner nicht nutzen, da für diesen Wohnadresse und Arbeitsstätte innerhalb von Österreich liegen müssen. In solchen Fällen ist das Formular L 33 hinsichtlich Pendlerpauschale und Pendlereuro beim Arbeitgeber bzw. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beim Finanzamt abzugeben.
Stand: 18.03.2019