Arbeitnehmer haben unter folgenden Umständen die Möglichkeit, ein sogenanntes großes bzw. kleines Pendlerpauschale zu beantragen:
- Kleines Pendlerpauschale: Die einfache Wegstrecke übersteigt 20 Kilometer und die Benützung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar.
- Großes Pendlerpauschale: Die einfache Wegstrecke übersteigt zwei Kilometer und die Benützung eines Massenverkehrsmittels ist nicht zumutbar oder es liegt eine Behinderung vor (wie z. B. Blindheit) .
Jeder, der Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, hat auch automatisch Anspruch auf den Pendlereuro.
Wie kann man die Pendlerpauschale berechnen? Ob das Pendlerpauschale und der Pendlereuro zustehen, hat der Arbeitgeber mit dem neuen Pendlerrechner zu ermitteln. Den Rechner finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Stand: 24.01.2017