Als Lohnsteuer bezeichnet man eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer und Pensionisten Lohnsteuer zahlen, während Selbständige Einkommensteuer abführen. Sie wird für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erhoben. Durch die Arbeitnehmerveranlagung erhält der Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Entsprechend haftet er für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Wie wird der Lohnsteuertarif berechnet? Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird der Einkommensteuertarif angewendet. Die genauen Berechnungsformeln für den Lohnsteuertarif sind im Einkommensteuergesetz festgelegt.
Stand: 24.01.2017