Im Körperschaftsteuergesetz ist geregelt, dass grundsätzlich juristischen Personen (wie z. B. eine GmbH, aber auch ein Verein) Körperschaftsteuer entrichten müssen. Im Gegensatz dazu sind natürlichen Personen einkommensteuerpflichtig. Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen in den Körperschaftsteuerrichtlinien.
Wie berechnet sich die Körperschaftsteuer?
In der Regel müssen 25 % vom steuerpflichtigen Einkommen als Körperschaftsteuer abgeführt werden. Es ist auch eine Körperschaftsteuererklärung zu erstellen, die grundsätzlich elektronisch eingereicht werden muss.
Stand: 24.01.2017