Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell dem Anhang und dem Lagebericht eines Unternehmers. Einen Jahresabschluss nach UGB müssen alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmer erstellen. Der Jahresabschluss soll u. a. eine Dokumentations-, Gewinnermittlungs- und Informationsfunktion erfüllen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung des UGB zu beachten (GoB). Die Jahresabschlussanalyse kann aus dem Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmers herauslesen.
Stand: 24.01.2017