Wie gründet man eine GmbH? Wer sich in der Gründungsphase einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befindet, gliedert die Gründung am besten in folgende Schritte:
- notariell beurkundeter Abschluss des Gesellschaftsvertrags,
- Bestellung der Organe (Geschäftsführer, Aufsichtsrat),
- Leistung der Einlagen,
- Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch,
- Prüfung durch das Firmenbuchgericht
- und Eintragung ins Firmenbuch.
Die Mindesthöhe des Stammkapitals ist gesetzlich geregelt. Die Gewinnverteilung erfolgt gemäß Geschäftsanteilen oder Gesellschaftsvertrag.
Wer haftet für Schulden bei einer GmbH?
Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Für Gesellschafter besteht grundsätzlich keine direkte oder persönliche Haftung, jedoch haften sie für die vereinbarte Stammkapitalaufbringung laut Gesellschaftsvertrag. Einer der Vorteile der GmbH ist daher die Risikoreduzierung auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter.
Stand: 17.12.2018