Anspruch auf Familienbeihilfe hat man grundsätzlich für seine Kinder, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat und wenn man mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt lebt. Für die Familienbeihilfe müssen Sie keinen Antrag stellen, sie wird ab Geburt des Kindes ausbezahlt.
Kinder, die bereits 18 Jahre alt sind, haben in der Regel nur dann Anspruch auf Kinderbeihilfe, wenn sie in Ausbildung sind, wie z. B. ein Studium, eine Lehre oder eine Schule absolvieren.
Stand: 18.03.2017