Arbeitnehmer können in der Arbeitnehmerveranlagung (sogenannter Steuerausgleich) ihre Ausgaben geltend machen und sich so Geld vom Finanzamt zurückholen. Verpflichtend ist sie durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige z. B. in einem Kalenderjahr gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhielt oder Absetzbeträge zu Unrecht geltend gemacht wurden.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist grundsätzlich online über FinanzOnline einzureichen. Es können Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Erleichtert wird das Ausfüllen durch die Ausfüllhilfe, die das Finanzamt auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.
Stand: 24.01.2017