Kurz gesagt: Arbeitgeber ist grundsätzlich derjenige, der Arbeitnehmer beschäftigt. Wenn ein Dienstverhältnis begründet wird, hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind insbesondere Kündigungsfristen zu beachten. Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer verpflichtend bestimmte Abgaben bezahlen. Dazu zählt z. B. der Arbeitgeberanteil in der Sozialversicherung. Ein Arbeitgeberdarlehen kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer freiwillig gewähren.
Stand: 24.01.2017